Rechtliches
Nutzung und Lizenzen
Diese Hinweise trennen den Zugang zu den öffentlichen Werkzeugen und betreuten Leistungen von den Rechten an Daten, Quellen, Ergebnissen, Software und Gestaltung.
Stand: 20. September 2026
1. Öffentliche Werkzeuge
Recherche, Quellenverzeichnis und Korrekturmeldungen bleiben ohne Registrierung öffentlich zugänglich. Standardwidget, öffentliche API und die als kostenlos gekennzeichneten Prüfwerkzeuge stehen derzeit im ausgewiesenen Fair-Use-Rahmen zur Verfügung. Für Widget und registrierte API-Nutzung wird die einbindende Website einmalig registriert; für einzelne Prüfwerkzeuge kann der kostenlose Basiszugang zunächst weiterhin ohne Key nutzbar sein. Es gelten die auf der jeweiligen Seite oder in der API-Dokumentation ausgewiesenen Größen-, Zeit- und Zugriffslimits.
Automatisierte Abrufe sollen die dokumentierten, versionierten Schnittstellen verwenden und die technischen Begrenzungen beachten. Das Umgehen von Zugriffslimits, eine Beeinträchtigung des Betriebs oder missbräuchliche Abrufe sind nicht gestattet. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Abhängigkeiten von externen Quellen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
Das Standardwidget wird derzeit im Fair-Use-Rahmen kostenlos bereitgestellt. Sollte dauerhaft stark steigende Nutzung zusätzliche Serverkapazitäten erfordern, kann das künftige Angebot beispielsweise ein kostenfreies Grundkontingent und einen monatlichen Service- oder Nutzungstarif für intensive Nutzung vorsehen.
Dieselbe Staffelung kann künftig für rechen- oder netzwerkintensive Leistungen gelten: größere Listenabgleiche, Mengen- und Qualitätsprüfungen, Serienläufe, laufendes Monitoring, Hosting, Exporte, Benachrichtigungen, Integrationen und Support. Die jeweilige Werkzeugseite weist aus, welche Einzelnutzung aktuell kostenlos ist.
Aus der bisherigen kostenlosen Nutzung entsteht keine automatische oder rückwirkende Zahlungspflicht. Vor Einführung eines kostenpflichtigen Tarifs werden Preis, Leistungsumfang und Beginn transparent mitgeteilt. Eine kostenpflichtige Nutzung kommt nur durch ausdrückliche Buchung oder individuelle Vereinbarung zustande; ohne eine solche Vereinbarung kann die Nutzung vor Beginn der Kostenpflicht beendet werden.
Die freiwillige Registrierung und ein Nutzungs- oder Site-Key sind noch keine Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs. Sie dienen der Domainbindung, dem Missbrauchsschutz, der Zuordnung aggregierter Nutzung und der sicheren Kontaktaufnahme bei technischen oder künftigen tariflichen Änderungen.
Die kostenlose Bereitstellung eines Werkzeugs ist keine Freigabe der Website, der Software oder aller ausgegebenen Daten unter einer offenen Lizenz.
2. Betreute Tarife und vertragliche Leistungen
Die Tarife Institution und Professional vergüten insbesondere Prüfung, Hosting, Monitoring, Integration, Berichte, vereinbarte Kontingente, Support und zuverlässigen Betrieb. Bezahlt werden nicht die frei verfügbaren GND-Normdaten.
Maßgeblich sind das jeweilige Angebot und der dazu geschlossene Vertrag. Dort werden insbesondere Quellen und Domains, Kontingente, Nutzerkreis, Laufzeit, Vergütung, Support, Verfügbarkeit, Exporte sowie die Beendigung der Leistung festgelegt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Hinweisen vor.
3. Eingebrachte Daten und öffentliche Adressen
Rechte an Daten, Dateien und Inhalten, die eine Einrichtung bereitstellt, verbleiben bei den bisherigen Rechteinhabern. Wer Daten übermittelt oder ihre Verarbeitung beauftragt, muss dazu berechtigt sein und auf Rechte Dritter sowie erforderliche Lizenz-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtshinweise achten.
datenresonator erhält nur die Rechte, die technisch und zeitlich erforderlich sind, um die angeforderte oder vereinbarte Leistung zu erbringen. Dazu können Abruf, Prüfung, Zwischenspeicherung, Umwandlung, Hosting, Veröffentlichung und Sicherung gehören. Der konkrete Umfang richtet sich nach der genutzten Funktion beziehungsweise dem Vertrag.
Eine Prüfung oder Verknüpfung durch datenresonator überträgt keine Rechte an fremden Inhalten und erweitert bestehende Lizenzen nicht.
4. GND und weitere Datenquellen
Die Normdaten der Gemeinsamen Normdatei werden von der Deutschen Nationalbibliothek unter CC0 1.0 bereitgestellt. CC0 erlaubt die freie Nutzung der davon erfassten Daten, einschließlich kommerzieller Nutzung, ohne eine Pflicht zur Namensnennung.
Für BEACON-Dateien, Nachweise und Inhalte anderer Einrichtungen gilt die jeweils von der Quelle angegebene Lizenz oder der dort veröffentlichte Nutzungshinweis. Herkunft, Lizenz und verantwortliche Einrichtung werden deshalb quellenweise ausgewiesen. Fehlt eine offene Lizenz, folgt aus der öffentlichen Abrufbarkeit allein keine allgemeine Erlaubnis zur Weiterverwendung.
GND-Dokumentation der Deutschen Nationalbibliothek
CC0 1.0 – Lizenzkurzfassung
Quellen und Lizenzangaben
5. Ergebnisse, Exporte und API-Antworten
Ausgaben können Bestandteile aus mehreren Quellen mit unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen enthalten. Für API-Antworten, Exporte, normalisierte Feeds und aggregierte Nachweise gilt daher keine pauschale CC0-Freigabe durch datenresonator. Die in den Daten oder im Quellenverzeichnis ausgewiesenen Herkunfts- und Lizenzangaben bleiben maßgeblich.
Eigene Ausgangsdaten dürfen von der jeweiligen Einrichtung weiterhin im Rahmen ihrer eigenen Rechte genutzt werden. Die interne Nutzung individuell erstellter Prüfberichte und Exporte durch die beauftragende Einrichtung ist Bestandteil der vereinbarten Leistung; eine öffentliche Weitergabe oder gesonderte Lizenzierung kann im Angebot ausdrücklich geregelt werden.
Automatisch erzeugte Qualitäts-, Reichweiten- und Zuordnungshinweise sind technische Bewertungen. Sie ersetzen keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.
6. Website, Software und Kennzeichen
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, stehen die von datenresonator selbst erstellten Texte, Gestaltungselemente, Berichte und sonstigen Inhalte nicht unter CC0 oder einer Creative-Commons-Lizenz. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt; darüber hinausgehende Veröffentlichungen oder Bearbeitungen bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Für eingesetzte Open-Source-Software und Bibliotheken gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Die Nutzung von API und Widget im dokumentierten Umfang erteilt keine darüber hinausgehende Lizenz an Quellcode, Gestaltung, Namen, Logo oder sonstigen Kennzeichen von datenresonator.
7. Rückfragen und abweichende Freigaben
Wenn Daten, Berichte oder technische Komponenten veröffentlicht, weitergegeben oder in einem anderen Dienst nachgenutzt werden sollen, klären wir den konkreten Umfang und eine geeignete Lizenz gern vorab. Abweichende Freigaben werden ausdrücklich und bezogen auf den jeweiligen Gegenstand erklärt.